Allgemeine Besucher- und Ticketbedingungen
AMORE Hochzeitsmessen
Veranstalter:
DiVent – Dirnbacher Event GmbH
Schusterstraße 5
2482 Münchendorf
Österreich
E-Mail: office@amore.at
Telefon: +43 2236 393 35 555
Stand: 01.04.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Besucher- und Ticketbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Eintrittskarten sowie für den Besuch sämtlicher Veranstaltungen der Marke AMORE Hochzeitsmessen, veranstaltet durch die DiVent – Dirnbacher Event GmbH, nachfolgend „Veranstalter“.
Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Käufer diese Bedingungen. Mit der Nutzung eines Tickets bzw. dem Betreten der Veranstaltung gelten diese Bedingungen auch für die jeweilige Ticketinhaberin.
Ergänzend gelten die im Ticketshop und auf der jeweiligen Veranstaltungsseite angegebenen Informationen sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungslocation.
2. Veranstaltungskonzept – BRIDES ONLY
AMORE ist eine exklusive BRIDES ONLY Hochzeitsmesse und verfolgt ein bewusst auf Frauen ausgerichtetes Veranstaltungskonzept.
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Bräute und weibliche Begleitpersonen.
Der Zutritt ist daher ausschließlich weiblichen Besucherinnen gestattet.
Männer haben als Besucher keinen Zutritt zur Veranstaltung. Dies gilt auch dann, wenn ein gültiges Ticket erworben wurde.
Ausgenommen hiervon sind vom Veranstalter eingesetzte oder zugelassene Personen, insbesondere Mitarbeiter, Aussteller, Dienstleister, Künstler, Techniker, Sicherheits- und Locationpersonal sowie sonstige für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Personen.
Mit dem Kauf eines Tickets bestätigt der Käufer, über dieses Veranstaltungskonzept informiert zu sein.
Ein Ticketkauf begründet keinen Anspruch auf Zutritt für Personen, die nicht der vorgesehenen Besucherzielgruppe entsprechen.
3. Mindestalter
Der Zutritt zu AMORE ist grundsätzlich ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben auch in Begleitung einer volljährigen Person grundsätzlich keinen Zutritt.
Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.
Kann das erforderliche Alter nicht nachgewiesen werden, kann der Zutritt verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
4. Ticketkauf und Vertragsabschluss
Tickets können insbesondere über den offiziellen AMORE Ticketshop sowie über weitere vom Veranstalter autorisierte Verkaufsstellen erworben werden.
Die im jeweiligen Bestellvorgang verfügbaren Ticketkategorien, Preise und enthaltenen Leistungen werden im Ticketshop angezeigt.
Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt mit erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs und entsprechender Bestätigung durch den Veranstalter bzw. das eingesetzte Ticketsystem zustande.
Der Veranstalter kann für einzelne Veranstaltungen unterschiedliche Ticketkategorien, Kontingente, Verkaufsphasen, Early-Bird-Angebote, Zusatzleistungen und Preise anbieten.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis oder eine bestimmte Ticketkategorie besteht nicht.
5. Ticketpreise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop ausgewiesenen Preise.
Ticketpreise können insbesondere abhängig von Verkaufsphase, Ticketkategorie, Veranstaltung und Verfügbarkeit unterschiedlich sein.
Insbesondere können Early-Bird-, Standard-, Gruppen- oder Aktionspreise angeboten werden.
Eine spätere Änderung des Ticketpreises begründet keinen Anspruch auf nachträgliche Preisanpassung, Erstattung oder Gutschrift.
6. Bezahlung
Die im Ticketshop jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Bestellvorgangs angezeigt.
Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.
Ein Ticket ist grundsätzlich erst nach erfolgreicher Bezahlung bzw. Zahlungsbestätigung gültig.
Scheitert die Zahlung oder wird eine Zahlung nachträglich rückgängig gemacht, ist der Veranstalter berechtigt, die betreffenden Tickets zu sperren oder zu stornieren.
7. Elektronische Tickets
Tickets werden grundsätzlich elektronisch an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse bzw. über das verwendete Ticketsystem bereitgestellt.
Die Käuferin ist dafür verantwortlich, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass sie Zugriff auf die übermittelten Tickets hat.
Das Ticket kann beim Einlass digital auf einem Smartphone oder – sofern technisch möglich – ausgedruckt vorgezeigt werden.
Der auf dem Ticket enthaltene QR-Code bzw. Barcode muss vollständig und eindeutig lesbar sein.
8. Ticketkontrolle
Jedes Ticket berechtigt nur im Rahmen der jeweils gebuchten Ticketkategorie zum Eintritt.
Tickets werden beim Einlass elektronisch oder auf andere geeignete Weise kontrolliert und entwertet.
Bei mehrfach vorgelegten, kopierten oder weitergegebenen Tickets gilt grundsätzlich das zuerst erfolgreich kontrollierte Ticket.
Nach erfolgreicher Entwertung besteht für weitere Exemplare desselben Tickets kein Anspruch auf Zutritt.
Der Veranstalter kann bei begründetem Verdacht auf Missbrauch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen.
9. Einzel-Tickets
Ein Einzel-Ticket berechtigt eine Person zum Zutritt zur gebuchten Veranstaltung und zu den im jeweiligen Ticketprodukt ausdrücklich enthaltenen Leistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Ticketshop.
10. Team Bride Tickets
Ein Team Bride Ticket ist ein Gruppenticket und berechtigt die im jeweiligen Ticketprodukt angegebene maximale Anzahl an Personen zum Zutritt.
Die genaue Anzahl der inkludierten Personen ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Ticketshop.
Zusätzliche Begleitpersonen können – sofern für die jeweilige Veranstaltung angeboten und verfügbar – gegen Aufpreis hinzugebucht werden.
Für sämtliche Personen einer Gruppe gelten diese Besucher- und Ticketbedingungen gleichermaßen.
Sämtliche Personen müssen die Zutrittsvoraussetzungen gemäß diesen Bedingungen erfüllen.
11. Im Ticket inkludierte Leistungen
Welche Leistungen in einem Ticket enthalten sind, ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Ticketbeschreibung zum Zeitpunkt des Kaufs.
Je nach Ticketkategorie können insbesondere enthalten sein:
- Eintritt zur AMORE Hochzeitsmesse,
- Teilnahme an Live Talks und Experiences,
- Zutritt zur AMORE Afterparty,
- Welcome Drink,
- Willkommensgeschenk bzw. Goodie,
- weitere ausdrücklich angeführte Leistungen.
Nicht ausdrücklich als inkludiert bezeichnete Leistungen sind nicht Bestandteil des Ticketpreises.
12. Welcome Drinks, Goodies und Geschenke
Sofern Welcome Drinks, Willkommensgeschenke, Goodies oder vergleichbare Leistungen Bestandteil eines Tickets sind, besteht der Anspruch ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Ticketbeschreibung und grundsätzlich nur während der Veranstaltung.
Eine Barablöse, nachträgliche Zusendung oder Auszahlung nicht konsumierter bzw. nicht abgeholter Leistungen ist ausgeschlossen.
Bei alkoholischen Getränken gelten sämtliche gesetzlichen Jugendschutz- und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Veranstalter ist berechtigt, angekündigte Goodies oder Produkte durch gleichwertige oder vergleichbare Produkte zu ersetzen, insbesondere wenn einzelne Produkte kurzfristig nicht verfügbar sind.
13. Speisen und Getränke
Sofern nicht ausdrücklich im jeweiligen Ticketprodukt angegeben, sind Speisen und zusätzliche Getränke nicht im Ticketpreis enthalten.
Speisen und Getränke können abhängig von der jeweiligen Veranstaltung und Location vor Ort gegen gesonderte Bezahlung angeboten werden.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes gastronomisches Angebot, bestimmte Produkte, Marken oder Preise besteht nicht.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke kann aufgrund der Hausordnung oder Vorgaben der jeweiligen Location eingeschränkt oder untersagt sein.
14. Afterparty
Soweit beim jeweiligen Ticket ausdrücklich angegeben, ist der Zutritt zur AMORE Afterparty im Ticketpreis enthalten.
Der genaue Beginn und das Ende der Afterparty ergeben sich aus den Informationen zur jeweiligen Veranstaltung.
Das Programm der Afterparty kann insbesondere DJs, Musik, Künstler, Acts, Entertainment und weitere Programmpunkte umfassen.
Ein Anspruch auf das Auftreten bestimmter DJs, Künstler, Acts oder auf einen bestimmten Programmablauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil zugesichert wurde.
Getränke und Speisen während der Afterparty sind – ausgenommen ausdrücklich im Ticket enthaltene Leistungen – gesondert zu bezahlen.
15. Talks, Workshops und Experiences
Das Veranstaltungsprogramm kann Talks, Workshops, Styling-Sessions, Präsentationen, Shows, Experiences und sonstige Programmpunkte umfassen.
Der Veranstalter behält sich Änderungen hinsichtlich Inhalt, Reihenfolge, Beginn, Dauer, Vortragenden und Durchführung einzelner Programmpunkte vor.
Programmänderungen, der Ausfall einzelner Programmpunkte oder der Wechsel einzelner Vortragender oder Mitwirkender berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
Bei einzelnen Programmpunkten können aufgrund räumlicher oder organisatorischer Gegebenheiten begrenzte Kapazitäten bestehen.
Aus dem Besitz eines Veranstaltungstickets entsteht daher kein Anspruch auf einen Sitzplatz oder die Teilnahme an jedem einzelnen Programmpunkt.
16. Einlass und Kapazitäten
Der Zutritt ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket möglich.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Einlass vorübergehend zu steuern oder zu verzögern, wenn dies aufgrund der zulässigen Personenkapazität, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher oder locationspezifischer Vorgaben erforderlich ist.
Aus angemessenen Wartezeiten beim Einlass entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisreduktion.
17. Verweigerung des Zutritts
Der Veranstalter ist berechtigt, einer Person trotz gültigen Tickets den Zutritt aus wichtigem Grund zu verweigern.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Nichterfüllung der in diesen Bedingungen festgelegten Zutrittsvoraussetzungen,
- Verstoß gegen das BRIDES-ONLY-Veranstaltungskonzept,
- starker Alkoholisierung,
- aggressivem, belästigendem oder gefährdendem Verhalten,
- Mitführen verbotener oder gefährlicher Gegenstände,
- begründetem Verdacht auf Ticketmissbrauch,
- Gefährdung anderer Personen,
- erheblicher Beeinträchtigung des Veranstaltungsablaufs,
- Verweigerung einer zulässigen Sicherheitskontrolle.
Bei einer von der betreffenden Person selbst zu vertretenden Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
18. Eintrittsband und Wiedereintritt
Der Veranstalter kann beim erstmaligen Einlass Eintrittsbänder, Stempel oder andere Zutrittskennzeichnungen ausgeben.
Sofern ein Wiedereintritt vorgesehen ist, ist die beim ersten Eintritt ausgegebene Zutrittskennzeichnung während der gesamten Veranstaltung aufzubewahren bzw. entsprechend den Anweisungen zu tragen.
Wird ein Eintrittsband ausgegeben, muss dieses für einen möglichen Wiedereintritt unversehrt am Handgelenk getragen werden.
Bei Entfernung, Verlust oder Manipulation einer solchen Zutrittskennzeichnung kann der Wiedereintritt verweigert werden.
19. Verlust von Ticket oder Zutrittskennzeichnung
Die Besucherin ist verpflichtet, ihr Ticket sowie gegebenenfalls ausgegebene Zutrittskennzeichnungen sorgfältig aufzubewahren.
Kann ein gültiges Ticket oder eine für den Wiedereintritt erforderliche Zutrittskennzeichnung nicht vorgewiesen werden, besteht kein automatischer Anspruch auf Zutritt, Wiedereintritt oder Ausstellung eines kostenlosen Ersatzes.
Bei elektronischen Tickets kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen und nach erfolgreicher Identifikation prüfen, ob ein erneuter Abruf oder Ersatz möglich ist.
20. Anreise und Parken
Die Anreise zur Veranstaltung sowie das Abstellen von Fahrzeugen erfolgen auf eigene Verantwortung.
Aus dem Erwerb eines Tickets entsteht kein Anspruch auf einen Parkplatz am oder in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes.
Sofern Veranstaltungs- oder öffentliche Parkflächen zur Verfügung stehen, sind die jeweiligen Nutzungsbedingungen sowie die Anweisungen des zuständigen Personals zu beachten.
Kosten für Anreise, Parken oder sonstige damit verbundene Aufwendungen sind nicht im Ticketpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
21. Keine Sitzplatzgarantie
Sofern nicht ausdrücklich ein Sitzplatz gebucht und bestätigt wurde, besteht mit dem Erwerb eines Tickets kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz oder überhaupt auf einen Sitzplatz.
Dies gilt insbesondere für Talks, Workshops, Shows, Präsentationen und die Afterparty.
22. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Für Tickets zu Veranstaltungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kein 14-tägiges Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte.
Der Ticketkauf ist daher grundsätzlich verbindlich.
23. Rückgabe und Stornierung durch Besucherinnen
Eine Rückgabe oder Stornierung ordnungsgemäß erworbener Tickets durch die Käuferin ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeboten wurde oder ein zwingender gesetzlicher Anspruch besteht.
Dies gilt insbesondere bei:
- Krankheit,
- persönlicher Verhinderung,
- Terminüberschneidungen,
- Reiseproblemen,
- verspäteter Anreise,
- Nichtteilnahme,
- versehentlich falscher Auswahl von Ticketkategorie, Anzahl oder Veranstaltung durch die Käuferin.
Eine Nichtnutzung des Tickets begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
24. Übertragung von Tickets
Tickets dürfen grundsätzlich unentgeltlich an andere Personen weitergegeben werden, sofern das jeweilige Ticketprodukt nicht ausdrücklich personalisiert oder als nicht übertragbar gekennzeichnet ist.
Die Person, die das Ticket tatsächlich nutzt, muss sämtliche Zutrittsvoraussetzungen dieser Bedingungen erfüllen.
Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
Ebenso untersagt ist ein privater Weiterverkauf zu einem Preis, der den ursprünglich bezahlten Ticketpreis einschließlich tatsächlich angefallener Gebühren übersteigt.
25. Missbrauch von Tickets
Das Kopieren, Manipulieren, Fälschen oder sonstige missbräuchliche Verwenden von Tickets, QR-Codes, Bestellbestätigungen oder Zutrittskennzeichnungen ist untersagt.
Der Veranstalter ist berechtigt, offensichtlich manipulierte, gesperrte, bereits verwendete oder ungültige Tickets zurückzuweisen.
Bei begründetem Verdacht auf gewerblichen oder betrügerischen Ticketmissbrauch kann der Veranstalter betreffende Tickets sperren und die betroffenen Personen von der Veranstaltung ausschließen.
Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
26. Gutscheine und Rabattcodes
Gutscheine, Aktions- und Rabattcodes können ausschließlich entsprechend den jeweils angegebenen Bedingungen eingelöst werden.
Sofern nicht anders angegeben, kann pro Bestellung nur ein Gutschein- oder Rabattcode verwendet werden.
Eine nachträgliche Anrechnung eines bei der Bestellung nicht verwendeten Rabattcodes ist ausgeschlossen.
Gutscheine und Rabattcodes können nicht bar abgelöst werden.
Aktionscodes können zeitlich, mengenmäßig oder auf bestimmte Veranstaltungen und Ticketkategorien beschränkt sein.
27. Absage einer Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und kein Ersatztermin angeboten, wird der für das Ticket bezahlte Eintrittspreis entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rückerstattet.
Weitere Aufwendungen der Besucherinnen, insbesondere Reise-, Hotel-, Park-, Verpflegungs- oder sonstige persönliche Kosten, werden nicht ersetzt, soweit gesetzlich zulässig.
Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über die ursprünglich verwendete Zahlungsart bzw. entsprechend den vom Veranstalter bekannt gegebenen Rückerstattungsmodalitäten.
28. Verschiebung einer Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung auf einen Ersatztermin verschoben, behalten die für den ursprünglichen Termin erworbenen Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.
Der Veranstalter informiert die Ticketkäuferinnen über die wesentlichen Änderungen sowie über gegebenenfalls bestehende Rückgabe- oder Erstattungsmöglichkeiten.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
29. Verlegung des Veranstaltungsortes
Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort aus organisatorischen, technischen, behördlichen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen wichtigen Gründen zu ändern.
Eine Verlegung innerhalb derselben Stadt bzw. Region berechtigt grundsätzlich nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der Ersatzveranstaltungsort für die Besucherinnen zumutbar ist und der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
Bei einer wesentlichen Änderung informiert der Veranstalter die Ticketkäuferinnen ehestmöglich.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
30. Änderungen von Öffnungszeiten und Ablauf
Der Veranstalter ist berechtigt, Beginn, Ende, Öffnungszeiten oder den Ablauf einer Veranstaltung aus wichtigen organisatorischen, technischen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen angemessen anzupassen.
Geringfügige Änderungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisreduktion.
Bei wesentlichen Änderungen bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche unberührt.
31. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht wie geplant durchgeführt werden, kann sie insbesondere abgesagt, unterbrochen, verschoben oder verlegt werden.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Hochwasser, Feuer, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Streiks, erhebliche Verkehrsstörungen, Energieausfälle, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
Die gesetzlichen Ansprüche der Ticketkäuferinnen bleiben unberührt.
32. Hausrecht
Der Veranstalter sowie die von ihm beauftragten Personen üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus.
Den berechtigten Anweisungen des Veranstalters, der Location, des Sicherheits- und Ordnungspersonals sowie zuständiger Behörden ist Folge zu leisten.
Personen, die gegen diese Bedingungen, die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen verstoßen, andere Personen belästigen oder gefährden oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Bei einem von der Besucherin selbst verschuldeten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
33. Bühne, Backstage- und abgesperrte Bereiche
Das Betreten von Bühnen, Backstagebereichen, technischen Bereichen, Aussteller-Nebenflächen oder sonstigen abgesperrten bzw. nicht für Besucherinnen freigegebenen Bereichen ist untersagt.
Absperrungen und Sicherheitskennzeichnungen dürfen nicht überschritten, entfernt oder verändert werden.
Ein Verstoß kann den sofortigen Verweis von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Ticketpreises zur Folge haben.
34. Verhalten gegenüber anderen Besucherinnen und Ausstellern
AMORE soll einen angenehmen, sicheren und respektvollen Rahmen für Besucherinnen, Aussteller und Mitarbeiter bieten.
Belästigungen, Bedrohungen, aggressives Verhalten, erhebliche Störungen, Beschädigungen sowie sonstiges unzumutbares Verhalten werden nicht geduldet.
Der Veranstalter ist berechtigt, betroffene Personen zu verwarnen oder bei schweren bzw. wiederholten Verstößen ohne Rückerstattung des Eintrittspreises von der Veranstaltung auszuschließen.
35. Gewerbliche Tätigkeiten und unerlaubte Werbung durch Besucherinnen
Besucherinnen ist jede nicht genehmigte gewerbliche, werbliche oder verkaufsfördernde Tätigkeit auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie in den unmittelbar der Veranstaltung zugeordneten Bereichen untersagt.
Dies umfasst insbesondere:
- die aktive Bewerbung eigener oder fremder Produkte und Dienstleistungen,
- gezielte Kundenakquise,
- das Verteilen oder Auslegen von Flyern, Visitenkarten, Gutscheinen, Prospekten oder sonstigem Werbematerial,
- das Anbringen oder Aufstellen von Werbemitteln,
- den Verkauf oder die Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen,
- die Durchführung von Promotionaktionen,
- gewerbliche Foto-, Film- oder Videoaufnahmen,
- das gezielte Ansprechen von Besucherinnen zu kommerziellen Zwecken.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.
Der Veranstalter ist berechtigt, nicht genehmigte gewerbliche oder werbliche Tätigkeiten unverzüglich zu untersagen, Werbematerialien aus den Veranstaltungsbereichen entfernen zu lassen und die betreffende Person ohne Rückerstattung des Eintrittspreises von der Veranstaltung zu verweisen.
Bei vorsätzlichen oder erheblichen Verstößen kann der Veranstalter – soweit gesetzlich zulässig – eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu EUR 1.500 je Verstoß geltend machen. Bei der Bemessung sind insbesondere Art, Dauer, Umfang und Schwere des Verstoßes sowie die dadurch verursachte Beeinträchtigung der Veranstaltung und der Aussteller zu berücksichtigen.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
36. Politische und weltanschauliche Werbung
Nicht genehmigte politische oder weltanschauliche Werbung, gezielte politische Agitation sowie das Verteilen entsprechender Werbe- oder Informationsmaterialien auf dem Veranstaltungsgelände sind untersagt.
Das bloße Tragen rechtlich zulässiger Kleidung, Symbole oder persönliche Meinungsäußerungen sind hiervon nicht umfasst, sofern dadurch keine anderen Besucherinnen belästigt oder bedroht werden und der Veranstaltungsablauf nicht erheblich beeinträchtigt wird.
37. Foto- und Videoaufnahmen durch Besucherinnen
Private Foto- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich zulässig, soweit dadurch der Veranstaltungsablauf nicht gestört und die Rechte anderer Personen gewahrt werden.
Besucherinnen sind selbst dafür verantwortlich, bei Aufnahmen und deren Veröffentlichung die Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- und sonstigen Rechte abgebildeter Personen zu beachten.
Professionelle, kommerzielle oder redaktionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
Der Veranstalter kann Aufnahmen in bestimmten Bereichen oder während einzelner Programmpunkte untersagen.
38. Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter
Im Rahmen von AMORE werden Foto-, Film- und gegebenenfalls Tonaufnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung angefertigt.
Diese Aufnahmen können insbesondere auf Websites, in sozialen Medien, Apps, Newslettern, Presseunterlagen sowie sonstigen digitalen und gedruckten Kommunikations- und Werbemitteln des Veranstalters verwendet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls aus entsprechenden Hinweisen vor Ort.
39. Garderobe
Sofern bei der jeweiligen Veranstaltung eine Garderobe angeboten wird, können hierfür gesonderte Gebühren anfallen.
Die konkreten Bedingungen der Garderobe ergeben sich aus den Vorgaben der jeweiligen Location bzw. des Garderobenbetreibers.
Wertgegenstände sollen nicht in abgegebenen Kleidungsstücken oder Taschen zurückgelassen werden.
40. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von Gegenständen, die Personen gefährden oder den Veranstaltungsbetrieb beeinträchtigen können, ist untersagt.
Hierzu zählen insbesondere:
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände,
- pyrotechnische Gegenstände,
- explosive oder leicht entzündliche Stoffe,
- Fackeln,
- gefährliche oder gesetzlich verbotene Gegenstände,
- Glasbehälter, sofern deren Mitnahme durch Veranstalter oder Location untersagt ist,
- Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder vorgesehenen Verwendung eine konkrete Verletzungs- oder Sicherheitsgefahr darstellen,
- sonstige Gegenstände, die nach Einschätzung des Veranstalters oder Sicherheitspersonals eine konkrete Gefährdung darstellen.
Die jeweiligen Hausordnungen und Sicherheitsbestimmungen der Veranstaltungslocation bleiben unberührt.
41. Taschen- und Sicherheitskontrollen
Soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich und rechtlich zulässig ist, kann der Veranstalter bzw. das beauftragte Sicherheitspersonal beim Einlass die Kontrolle mitgebrachter Taschen und Gegenstände verlangen.
Wird eine zulässige Sicherheitskontrolle verweigert, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden.
42. Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern der Veranstalter oder die jeweilige Location nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gibt.
Gesetzlich erforderliche Assistenztiere bleiben davon unberührt.
43. Rauchen
In den Veranstaltungsräumen gilt Rauchverbot entsprechend den gesetzlichen und locationspezifischen Vorgaben.
Dies gilt, soweit von der jeweiligen Location vorgesehen, auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
44. Alkohol
Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ausgegeben und konsumiert werden.
Der Veranstalter, die Location oder das eingesetzte Gastronomiepersonal können die Ausgabe von Alkohol insbesondere an offensichtlich stark alkoholisierte Personen verweigern.
Stark alkoholisierte Personen, die andere Besucherinnen gefährden, belästigen oder den Veranstaltungsablauf erheblich beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
45. Persönliche Gegenstände
Besucherinnen sind für ihre persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich.
Der Veranstalter übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände keine Haftung, soweit der Schaden nicht vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde und ein gesetzlicher Haftungsausschluss zulässig ist.
46. Haftung der Besucherin für verursachte Schäden
Besucherinnen haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft an der Veranstaltungslocation, deren Einrichtung, technischen Anlagen, Eigentum des Veranstalters, von Ausstellern oder sonstigen Dritten verursachen.
Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund der Missachtung von Sicherheitsbestimmungen, Absperrungen, Hausordnungen oder berechtigten Anweisungen des Veranstaltungs-, Location- oder Sicherheitspersonals.
47. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter im gesetzlich zwingenden Umfang, insbesondere bei Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
48. Vertragsbeziehungen und Leistungen von Ausstellern und Dritten
Der Erwerb eines AMORE-Tickets begründet ausschließlich ein Vertragsverhältnis über den Besuch der Veranstaltung zwischen der Ticketkäuferin bzw. Ticketinhaberin und dem Veranstalter.
Die auf der Veranstaltung vertretenen Aussteller sind rechtlich selbstständige Unternehmen.
Verträge über Waren oder Dienstleistungen, die Besucherinnen unmittelbar mit einem Aussteller abschließen, kommen ausschließlich zwischen der Besucherin und dem jeweiligen Aussteller zustande.
Der Veranstalter wird nicht Vertragspartner solcher Geschäfte und übernimmt keine Haftung für deren Durchführung, Qualität, Preise oder sonstige Leistungen.
Dasselbe gilt grundsätzlich für Leistungen selbstständiger Gastronomie-, Garderoben- oder sonstiger Drittanbieter.
49. Keine Garantie hinsichtlich Ausstellern
Der Veranstalter stellt eine Auswahl an Ausstellern und Dienstleistern für die jeweilige Veranstaltung zusammen.
Die auf Websites, Social Media, in Apps, Werbemitteln oder sonstigen Veröffentlichungen angekündigte Ausstellerliste kann sich bis zur Veranstaltung ändern.
Die Absage oder Nichtteilnahme einzelner Aussteller sowie Änderungen innerhalb der Ausstellerstruktur berechtigen nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
50. Gewinnspiele und Aktionen
Für Gewinnspiele, Verlosungen und sonstige Aktionen können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten.
Werden Gewinnspiele oder Aktionen unmittelbar von einem Aussteller durchgeführt, ist ausschließlich der jeweilige Aussteller für deren Durchführung und rechtliche Abwicklung verantwortlich.
51. Hot Assistants und optionale Zusatzleistungen
Soweit für einzelne Veranstaltungen Hot Assistants oder andere optionale Zusatzleistungen angeboten werden, können diese gesondert zum Ticket hinzugebucht werden.
Art, Dauer und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Beschreibung im Ticketshop bzw. der Buchungsbestätigung.
Ein Hot Assistant dient der Unterstützung und Unterhaltung der jeweiligen Gruppe im Rahmen des AMORE Veranstaltungskonzepts. Die konkreten Tätigkeiten können insbesondere Unterstützung beim Tragen von Taschen, Gruppenfotos oder bei organisatorischen Kleinigkeiten umfassen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
Bei kurzfristigem Ausfall einer eingesetzten Person ist der Veranstalter berechtigt, eine geeignete Ersatzperson einzusetzen.
Kann eine gesondert bezahlte Zusatzleistung vom Veranstalter endgültig nicht erbracht und kein gleichwertiger Ersatz angeboten werden, wird das für diese Zusatzleistung bezahlte Entgelt zurückerstattet. Der Anspruch auf Besuch der eigentlichen Veranstaltung bleibt davon unberührt.
52. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die Rechte betroffener Personen sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
53. Kommunikation zur Bestellung und Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, die bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten zur Abwicklung des Ticketkaufs sowie zur Übermittlung notwendiger Informationen über die gebuchte Veranstaltung zu verwenden.
Hierzu gehören insbesondere Informationen über:
- Ticket und Bestellung,
- Einlass,
- wesentliche organisatorische Hinweise,
- Änderungen von Beginn oder Veranstaltungsort,
- Verschiebungen,
- Absagen und
- sonstige für den Veranstaltungsbesuch notwendige Informationen.
Dies gilt unabhängig von einer gesonderten Einwilligung in Marketingkommunikation.
54. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
Gegenüber Verbraucherinnen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem die Verbraucherin ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
55. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Eine Einschränkung zwingender Verbrauchergerichtsstände erfolgt nicht.
56. Salvatorische Bestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besucher- und Ticketbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
DiVent – Dirnbacher Event GmbH
AMORE Hochzeitsmessen
Schusterstraße 5
2482 Münchendorf
Österreich
office@amore.at
+43 2236 393 35 555
Stand: 01.04.2026